Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unterstützt mit seinen Gutachten die Arbeit der Abgeordneten. Dennoch dürfen die Analysen nicht geheim bleiben, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Ein Journalist hatte auf Herausgabe der Gutachten geklagt, die der frühere Abgeordnete Karl-Theodor zu Guttenberg in Auftrag gegeben hatte. Eine Privatperson wollte außerdem eine Ausarbeitung einsehen, in welcher der Wisenschaftliche Dienst sich mit UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigt.
Der Bundestag behauptete, das Informationsfreiheitsgesetz sei nicht anwendbar. Denn es gehe bei den Gutachten nicht um die Verwaltung, sondern um parlamentarische Tätigkeit. Mit dieser Argumentation hatte die Parlamentsverwaltung keinen Erfolg. Es handele sich sehr wohl um Verwaltungstätigkeit, so das Gericht.
Auch das Urheberrecht steht nach Auffassung der Richter nicht entgegen, wenn Bürger und Medien die Gutachten sehen wollen (Aktenzeichen 7 C 1.14 und 7 C 2.14).