Berliner Taxifahrer müssen ihre Kunden bargeldlos zahlen lassen. Eine entsprechende Regelung ist sei kurzem in Kraft. Das Verwaltungsgericht Berlin wies jetzt Eilanträge von Taxibetrieben ab, die sich gegen das bargeldlose Zahlen richten.
Gerade weil Berlin ein Anziehungspunkt für ausländische Touristen sei und Fahrten mit einem Taxi häufig auch von Flughäfen aus in Anspruch genommen würden, erschwere eine Beförderung ohne Möglichkeit bargeldlosen Zahlungsverkehrs die Taxifahrt für ausländische Besucher, befinden die Richter.
Die mit der Zahlungsmöglichkeit einhergehenden Kosten für die Taxifahrer halten sich nach Auffassung des Gerichts im Rahmen. Geräte könnten monatlich schon für unter 20,- Euro zuzüglich Transaktionsgebühren von ca. 0,10 Euro gemietet werden.
Außerdem, so das Gericht, würden die Kosten durch den zugelassenen Kreditkartenzuschlag in Höhe von 1,50 Euro kompensiert (Aktenzeichen VG 11 L 213.15, VG 11 L 216.15).