Unzählige Bankkunden ärgern sich Tag für Tag über hohe Zinsen für ihre langfristige Baufinanzierung. Eine Möglichkeit zum Ausstieg versprachen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen, die Banken über viele Jahre verwendet haben. Eine höchstrichterliche Entscheidung sollte möglicherweise morgen fallen – doch jetzt ist die Verhandlung kurzfristig abgesagt worden.
Der Bundesgerichtshof hatte Revisionen gegen Urteile unterer Instanzen zugelassen, die das Widerrufsrecht der Bankkunden wegen Verwirkung verneinten. Daraus ergab sich die Hoffnung für die Bankkunden, dass sie in Karlsruhe doch recht bekommen und aus den Verträgen aussteigen können.
Der BGH teilte mit, die Kläger hätten ihre Revisionen zurückgenommen. Das löst natürlich Spekulationen aus, ob die verklagten Banken nicht in letzter Sekunde die Reißleine gezogen haben, um ein Präzedenzurteil zu verhindern. Zum Beispiel, indem sie die Forderungen der klagenden Kunden akzeptieren – und möglicherweise noch etwas drauflegen. Näheres weiß beck-online.