Juristischer Erfolg für das Portal abgeordnetenwatch.de: Der Deutsche Bundestag muss offenlegen, welchen Lobbyorganisationen er einen Hausausweis für das Parlament ausstellt. Mit diesem Ausweis haben die Lobbyisten weitgehend ungehinderten Zugang zum Bundestag, der Normalsterblichen versagt bleibt.
Abgeordnetenwatch.de hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Die Bundestagsverwaltung lehnte den Antrag jedoch ab, so dass nun das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden musste. Dabei geht die Fragestellung deutlich über den Einzelfall hinaus. Der Bundestag blockt nach Angaben von abgeordnetenwatch.de nämlich gerne Anfragen mit der Begründung ab, das Informationsfreiheitsgesetz sei gar nicht anwendbar. Denn es gehe nicht um die Verwaltung, sondern um besonders geschützte parlamentarische Tätigkeit.
Dieser Ansicht erteilte das Verwaltungsgericht jedoch eine Absage. „Mit dieser Einstellung würde so gut wie alles im Zusammenhang mit dem Bundestag aus dem Informationsfreiheitsgesetz herausfallen“, wird die Gerichtsvorsitzende zitiert. Schließlich habe alles in irgendeiner Form mit der Tätigkeit der Abgeordneten zu tun. Den Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit, der besonders geschützt sei, sieht das Gericht aber bei der Lobbyistenliste jedenfalls nicht berührt.
Sicherheitsbedenken bezüglich der Lobbyisten, die von den Anwälten des Bundestages vorgebracht wurden, konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Dass ein Hausausweis für eine bestimmte Organisation ausgestellt sei, sage ja nichts darüber aus, auf welche konkreten Personen er laute.
Abgeordnetenwatch.de feiert das Urteil als deutliche Stärkung der Informationsfreiheit. Gerade die Parteien der Großen Koalition hätten sich im Vorfeld massiv geweigert, ihre Lobbykontakte transparent zu machen. Ob das Urteil Bestand hat, ist allerdings noch nicht klar. Der Bundestag kündigte nach Presseberichten bereits an, es werde Berufung eingelegt (Aktenzeichen VG 2 K 176.14).