Mieter müssen es akzeptieren, wenn der Vermieter die Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten will. Das gilt auch dann, wenn die Mieter bereits eigene Rauchmelder installiert haben.
Die Mieter müssen den Einbau der vom Vermieter gestellten Rauchmelder dulden, entschied der Bundesgerichtshof. Die Rauchmelder seien eine wertsteigernde Maßnahme. Solche Arbeiten müssen Mieter regelmäßig hinnehmen. Außerdem steige die Sicherheit im Gebäude, wenn die Rauchmelder zentral angeschafft und auch von einer Fachfirma des Vermieters gewartet werden.
Faktisch bedeutet das natürlich auch, dass vom Vermieter geschickte Techniker zu den Wartungsintervallen immer die Wohnung des Mieters betreten und sich in allen Räumen umsehen können (Aktenzeichen VIII ZR 290/14).