Das Landgericht Darmstadt hat in dem Verfahren wegen des Todes der Studentin Tugce A. ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte Sanel M. wurde heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Da die Strafe über zwei Jahren liegt, kann sie nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an.
Sanel M. hatte zugegeben, die Studentin heftig geschlagen zu haben. Tugce prallte auf den Boden und verstarb später. Vorangegangen waren wohl wechselseitige Provokationen und Beleidigungen.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer gesagt, Sanel sei weder ausschließlich ein aggressiver „Koma-Schläger“ noch sei Tugce eine „nationale Heldin für Zivilcourage“.