Der Bundesminister der Justiz widmet seine Aufmerksamkeit derzeit einem wirklich interessanten Gesetzesvorhaben. Ausnahmsweise sollen die Bürgerrechte mal nicht eingeschränkt, sondern ganz eindeutig gestärkt werden. Allerdings nicht für sonderlich viele Betroffene. Es geht um das Kontaktsperregesetz.
Das Kontaktsperregesetz stammt aus der Zeit der Rote Armee Fraktion (RAF). Mit den Vorschriften sollte verhindert werden, dass Terrorverdächtige über ihre Anwälte oder andere Personen, mit denen sie auch als Gefangene Kontakt haben, vom Gefängnis aus Komplizen steuern. Die Vorschriften bieten einen ganzen Katalog von Maßnahmen. Diese führen faktisch dazu, dass Beschuldigte mit überhaupt niemandem mehr kommunizieren können, eingeschlossen ihre Verteidiger. Darüber hinaus werden strafprozessuale Rechte, zum Beispiel bei Vernehmungen und Haftprüfungen, nahe gegen Null geschraubt.
Nach einem Bericht der Welt folgt der Vorschlag zur Abschaffung des Kontaktsperregesetzes weniger später Einsicht, sondern eher der Erkenntnis, dass die Norm vor allem mit dem EU-Recht nicht mehr vereinbar ist. Insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte würde wohl deutliche Worte finden, wenn das Kontaktsperregesetz wieder angewendet werden würde. Was seit RAF-Zeiten allerdings ohnehin nicht mehr geschehen ist.