Die Staatsanwaltschaft Hannover hat eine E-Mail-Adresse. Sie lautet: STH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de. So ganz wohl scheint sich die Behörde mit dieser, nun ja, irgendwie ja immer noch sehr neumodischen Form der Erreichbarkeit aber nicht zu fühlen. Denn jeder, der die E-Mail-Adresse nutzen möchte, wird auf der Homepage per Sternchenhinweis in aller Deutlichkeit gewarnt:
Es wird darauf hingewiesen, dass Nachrichten, die per E-Mail versandt werden, unverbindlich sind und keine Fristen wahren. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihren Anträgen, Strafanzeigen, Rechtsmitteln und sonstigen Eingaben nur per Brief oder Fax an die Behörde.
Wenn wir es jetzt mit einer Firma zu tun hätten, würde man wohl von einer überraschenden Klausel sprechen. Allerdings ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ja nicht auf Behörden anwendbar. Leider. Sonst gäbe es an Abmahnungen einiges zu verdienen.
Belassen wir es deshalb bei der Einsicht, dass die Staatsanwaltschaft Hannover schlicht einen völlig falschen Eindruck erweckt, weil sie null Bock auf E-Mails hat. Die Strafverfolger müssen von Amts wegen jede Eingabe gleichermaßen ernst nehmen. Das ist völlig unabhängig vom Beförderungsweg und der Frage, ob eine Unterschrift drauf ist.
Eine Strafanzeige bleibt zum Beispiel eine Strafanzeige, auch wenn sie per Mail oder von einer Brieftaube überbracht wird. Es gibt überhaupt keine juristische Grundlage, dass E-Mails möglicherweise nur nachrangig bearbeitet oder gar gleich ungelesen in den Papierkorb verschoben werden. Oder dass man später sagt, ist ja alles nur unverbindlich, deshalb hat es uns halt nicht interessiert.
Die wenigen Fälle, in denen sich der Bürger wirklich schriftlich oder per Fax und noch dazu mit eigener Unterschrift an eine Staatsanwaltschaft wenden muss, lassen sich an einer Hand abzählen. Das sind vorrangig die erwähnten förmlichen Rechtsmittel – aber dafür ist dann jeweils eine besondere Form ausdrücklich vorgeschrieben. Das muss dann auch in der Rechtsmittelbelehrung drinstehen, die man erhalten haben sollte. Gibt es diese Vorschrift nicht, reicht eben auch eine Mail.
Aber vielleicht treibt die Staatsanwaltschaft Hannover auch nur der Umstand, dass sie wie viele Behörden in den letzten 20 Jahren darauf verzichtet hat, elektronische Kommunikation im eigenen Haus handelbar zu machen. Man könnte das ja sogar vorausschauend nennen, denn immerhin wird ja gerade jetzt mal wieder verstärkt der Tod der E-Mail ausgerufen.
Jedenfalls ergibt sich die eigentliche Sorge der Staatsanwaltschaft, nämlich die vor der eigenen Inkompetenz in zeitgemäßer Kommunikation, sehr schön aus dem Nachsatz des zitierten Hinweises:
Sonst geht möglicherweise etwas verloren.
Ehrlich sind sie. Immerhin.