So ein Lehrer lässt Schülerherzen höherschlagen: In Bayern hat ein Schulleiter die Deutschnoten aller Abiturienten im Jahrgang 2013 um einen Punkt höhergesetzt. Nach seiner Auffassung waren seine Schüler am Traditionsgymnasium Casimirianum zu hart benotet worden.
Für den Direktor, der auch dem Abiturprüfungsausschuss vorsaß, hatte das ein unangenehmes Nachspiel. Er wurde wegen Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) angeklagt und in erster Instanz auch zu einer Geldstrafe verurteilt.
Zu Unrecht, urteilte nun das Oberlandesgericht Bamberg. Eine Falschbeurkundung im Amt liege gar nicht vor, weil der Schulleiter in seiner Funktion die Noten so festgelegt habe – wenn auch unter Verstoß gegen die Gymnasiale Schulordnung. Damit habe der Mann zwar seine Amtspflichten verletzt, aber keine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet. Die Zeugnisse seien zweifellos auch so wirksam geworden.
Die Schulaufsicht wird nach dem Freispruch allerdings prüfen, ob noch disziplianarische Konsequenzen drohen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.