Auf dem Friedhof Stuttgart galt bislang ein Verbot für Grabsteine, die möglicherweise durch Kinderarbeit entstanden sind. Diese Regelung ist jedoch rechtswidrig, urteilt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Steinmetze mussten bislang in Stuttgart durch Zertifikate nachweisen, dass die von ihnen verwendeten Natursteine nicht durch Kinderarbeit entstanden sind. Diese Regelung ist laut dem Urteil jedoch unwirksam.
Grund für das Urteil ist nicht, dass die Richter für Kinderarbeit sind. Sie beanstanden vielmehr, dass es keine staatlich anerkannten Zertifikate für die Freiheit von Kinderarbeit gibt. Auch bei den bekannten Zertifikaten „XertifiX“ und „fair stone“ sei durchaus fraglich, ob diese zuverlässig sind (Aktenzeichen 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14).