Bei erheblichen Flugverspätungen müssen Airlines eine Entschädigung zahlen. Das ist bekannt. Seit heute gibt es auch gute Aussichten auf Geld, wenn der Flug um mehrere Stunden vorverlegt wird.
Der Bundesgerichtshof verhandelte heute den Fall, in dem eine Flugreise um neun Stunden vorverlegt wurde. In den Vorinstanzen bekamen die Kläger kein Recht, aber jetzt. Die Bundesrichter sahen keinen Grund, dass die Entschädigung nicht auch bei einer nennenswerten Vorverlegung des Fluges gezahlt werden muss.
Zur Begründung hieß es, die Vorverlegung komme einer Annulierung des ursprünglich gebuchten Fluges gleich, verbunden mit dem Angebot auf den Neuabschluss eines neuen Beförderungsvertrages. Bei Annulierungen müssen auch Entschädigungen gezahlt werden.
Nach dem rechtlichen Hinweis des Gerichts erkannte die verklagte Airline den Anspruch an. Sicher ein schlauer Schachzug, da es nun jedenfalls kein schriftliches Präzedenzurteil geben wird (Aktenzeichen X ZR 59/14).