Die Apple Watch wird mittlerweile in Deutschland verkauft. Die Bild-Zeitung schreckt mit einer Schlagzeile derzeit Autofahrer auf, die mit der Apple Watch oder einem vergleichbaren Produkt auch im Auto telefonieren wollen.
„Fahrer können sich mit Smartuhr strafbar machen“, lautet die Schlagzeile. Bild beruft sich auf einen Berliner Polizeisprecher, der offenbar keinerlei Zweifel daran hat, dass man am Steuer nicht mit der Apple Watch telefonieren darf. Was zwar nicht zu einer „Strafbarkeit“ führt. Aber immerhin zu einem Bußgeld von 60 Euro. Und, noch schlimmer, zu einem Punkt in Flensburg.
Nur leider ist die Auskunft des Polizeisprechers aller Voraussicht nach falsch. Denn der fragliche § 23 StVO lautet:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.
Das alles passt offenkundig schon sprachlich nicht auf ein Gerät, das am Handgelenk befestigt ist. So sieht das auch mein Kollege Detlef Burhoff mit guten Gründen in seinem Blog. Die Smartwatch ist da eher vergleichbar mit dem Handy, das auf dem Armaturenbrett in einer Halterung angebracht ist. Oder mit einem Telefon, das auf der Mittelkonsole liegt. So lange man es nicht in die Hand nimmt, darf man durchaus auf das Display tippen oder Anrufe annehmen.
Aber wir sind sicher bald schlauer. Bis zum ersten Urteil dauert es bestimmt nicht lang.