Telefonat mit einem möglichen neuen Mandanten. Nach drei, vier Sätzen empfehle ich ihm, am Telefon erst mal nicht so viel zu erzählen. Es geht um einen breit gelagerten Fallkomplex, den ich schon aus anderen Verfahren kenne. Und in diesen Verfahren haben sich die Strafverfolger schon bisher als außerordentlich abhörfreudig erwiesen haben.
„Aber Verteidigergespräche dürfen doch nicht abgehört werden“, sagt der Mandant. Ja, sicher. Aber die Löschung der automatischen Aufzeichnung und die Vernichtung der schriftlichen Zusammenfassung ordnet irgendwann der Staatsanwalt an. Meist, nachdem er das Abhörprotokoll in aller Ruhe gelesen hat…
Im übrigen war das Ganze ja noch ein sogenanntes Anbahnungsgespräch, denn ein Mandat hatte der Mandant noch nicht erteilt. Auch Anbahnungsgespräche dürfen nach neueren Urteilen nicht abgehört werden. Aber im Zweifel weiß die Polizei ja in der Situation gar nicht genau, ob der Angerufene Verteidiger ist (oder werden könnte). Es wird also zumindest munter reingehört.
Da sollte man das Gespräch zu den Einzelheiten besser verschieben. Bis die Vollmacht gemailt ist. Und auf jeden Fall so lange, bis es der Mandant zum Aldi oder Rossmann geschafft und eine knackfrische Prepaidkarte sein eigen nennt.