Auch wenn ich als Strafverteidiger irgendwie von Kriminalität lebe, werde auch ich damit natürlich nur ungern persönlich konfrontiert. So zum Beispiel am Dienstag, als dem großen Kanzleikind in der Düsseldorfer Altstadt unfreiwillig das neue iPhone abhanden kam. Und das nicht durch einen schlichten Diebstahl, sondern mit Gewalt.
So ein Spacko – ich spreche jetzt als Privatmann – hat auf der Treppe am Altstadtufer einfach brutal zugegriffen und ist weggerannt. Die Polizei nahm die Sache sehr ernst, konnte aber leider niemanden mehr erwischen. Gerade schauen sich das Kanzleikind und seine Freundinnen auf dem Kriminalkommissariat die Bilder diverser junger Männer im Alter zwischen 14 und 25 an.
Das ist, wie ich aus anderen Zusammenhängen weiß, ein recht umfangreicher Katalog. Mir kam der Gedanke, was ist, wenn das Kanzleikind auf ein Bild tippt, das einen meiner Mandanten zeigt. Oder wenn der Betreffende in der Zukunft mal hier ins Büro schneit und sich von mir wegen des Raubs (und vermutlich einiger anderer Delikte) vertreten lassen möchte.
Das wäre eine blöde Situation, aber ich müsste da wohl naheliegenden Impulsen wiederstehen. Zum Anwaltsgeheimnis gehört auch die sogenannte Mandatsanbahnung. Das heißt, als möglicher Verteidiger darf ich keinerlei Wissen verwerten, das ich von einem potentiellen Auftraggeber erlange. Auch dann nicht, wenn ich den Auftrag letztlich nicht übernehme. Was ich natürlich nicht täte.
Sollte ich den Betreffenden unter meinen Klienten haben, würde ich wohl das Mandat niederlegen, ihm bisher gezahltes Honorar erstatten und einen guten Kollegen empfehlen, damit der ihn weiter anwaltlich vertreten kann. Ist vielleicht ganz gut, dass ich mir jetzt mal so rein abstrakt über eine derartige Situation Gedanken gemacht habe. Unverhofft kommt ja bekanntlich oft…