+++ Die Stadt Berlin will im Internet gezielt nach Vermietern und Mietern suchen, die ihre Wohnungen zweckentfremden. Zum Beispiel durch (Unter-)Vermietung über Portale wie Airbnb. Der Datenschutzbeauftragte hält so eine Online-Fahndung ohne konkreten Anlass (zu Recht) für unzulässig. Jetzt soll ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden. +++
+++ Was ist mit Sterbehilfe, wenn sich Angehörige eines Komapatienten nicht einig sind? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil zu dieser Frage gefällt. +++
+++ Ein Berliner Anwalt, selbst Radfahrer, kämpft unermüdlich gegen Verkehrsschilder. Nämlich jene, die Radfahrer auf den Radweg verbannen. +++
+++ Der Song „Stress ohne Grund“ des Rappers Bushido ist derzeit nicht weiter indiziert. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab einem Antrag des Künstlers statt. Die zuständige Behörde habe nicht hinreichend abgewogen, ob die Kunstfreiheit vorgeht. Außerdem sei Bushidos Mitinterpret überhaupt nicht angehört worden (Aktenzeichen 19 B 463/14). +++
+++ „Intensivpädagogische Maßnahme“ oder eher ein lukratives Geschäft. Eine ARD-Reportage beschäftigt sich mit der Vergabepraxis vieler Jugendämter und ihren Profiteuren. +++