Das war kein guter Arbeitstag für Herrn N. Am Vormittag kassierte er eine Abmahnung. Am Mittag die zweite. Und anderthalb Stunden später übergab ihm der Chef dann auch noch die Kündigung.
Andererseits war es aber auch kein schlechter Tag für Herrn N. Denn besonders schlau hat es der Arbeitgeber nicht gemacht. In der schriftlichen Kündigung führte er nämlich nur an, Herr N. sei ja nun zwei Mal abgemahnt – deshalb sei der Firma eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.
So geht es aber gerade nicht. Mit einer Abmahnung bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass er dem Arbeitnehmer noch mal eine Chance gibt. Damit ist der Kündigungsgrund aber „verbraucht“. Es muss also was Neues passieren, das als Kündigungsgrund herhalten kann. Genau daran fehlt es aber im Fall von Herrn N.
Bleibt nur zu hoffen, dass es das Arbeitsgericht genau so sieht. Dann dürfte es gar nicht mehr auf die Frage ankommen, was an den Abmahnungen wirklich dran ist.