Darf man Bettina Wulff einen Brief schreiben? Selbst wenn sie das nicht möchte? Man darf, entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle. Es stellte sich damit auf die Seite des Bauer Verlages. Dieser hatte nach einer presserechtlichen Abmahnung Bettina Wulff direkt angeschrieben und sie um ein klärendes Gespräch gebeten.
Inhaltlich sei an dem Brief nichts auszusetzen, meint das Oberlandesgericht Celle. Streithähnen müsse es stets möglich sein, den sachlichen Kontakt zu suchen. Dass Wulff nur über ihren Anwalt korrespondieren wollte, spiele keine ausschlaggebende Rolle. Es sei Bettina Wulff nämlich zumutbar gewesen, das Schreiben an ihren Anwalt weiterzuleiten (diesem hatte der Bauer Verlag aber ohnehin eine Kopie geschickt).
Im übrigen habe es der Empfängerin freigestanden, das Schreiben nicht zur Kenntnis zu nehmen. Selbst wenn sie ein paar Zeilen lesen musste, um zu wissen, worum es ging, beeinträchtige das ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht nennenswert. Die erste Instanz hatte noch anders entschieden (Aktenzeichen 13 U 104/14).