Der griechische Finanzminister Gianis Varoufakis hat am Wochenende eingeräumt, dass er gerne sein Handy auf „Record“ stellt, wenn er Besprechungen hat. Unter anderem auch beim letzten Treffen der Euro-Gruppe in Lettland, wo es um Hilfspakete für Griechenland ging.
Das ist schon politisch offensichtlich ein No-go, denn die Treffen gelten wohl als vertraulich. Ich kenne mich im lettischen Recht nicht aus, aber Varoufakis war ja auch schon in politischer Mission in Berlin. Dort hat er unter anderem mit Finanzminister Schäuble über die Krise konferiert. Denkbar, dass er auch dort aufgenommen hat. Und das wäre nicht nur ein Verstoß gegen die Etikette, sondern möglicherweise sogar eine Straftat.
Bei uns schützt § 201 StGB vor der „Verletzung der Vertraulichkeit“ des Wortes. Das bedeutet, auch ohne besondere vorherige Absicherung darf ich mich als Gesprächspartner darauf verlassen, dass mein Gegenüber ein nicht öffentliches Gespräch auch nicht mitschneidet. Das gilt im privaten wie im geschäftlichen Bereich. Das gilt für das persönliche Gespräch wie für Telefonate.
Die Regel lautet also: Wer aufnehmen will, muss das vorher sagen. Ohne großes Wenn und Aber. Ich habe ab und zu Mandanten, die ähnlich argumentieren wie Varoufakis. Nämlich, dass es nie ihre Absicht war, die Aufnahme an Dritte weiterzugeben. Warum auch immer es dann doch passiert ist. Darauf kommt es aber nicht an. Schon die Aufnahme selbst ist eine Straftat, ihre Vertreitung dann möglicherweise eine weitere.
Gianis Varoufakis wird sich juristisch allerdings keine großen Sorgen machen müssen. Denn die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wird nur auf einen ausdrücklichen Strafantrag des Opfers verfolgt. Diesen Strafantrag wird die Bundesregierung sich ganz sicher sparen.