+++ „Deutsche Polizisten haben Angst – vor allem voreinander.“ Eine sehr treffende Bestandsaufnahme von Jörg Diehl bei Spiegel Online. +++
+++ Das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem elfjährigen Sohn kann so weit beschränkt werden, dass der Vater seinem Kind nur einmal im Monat einen Brief schreiben darf. Das Bundesverfassungsgericht hält eine derartige Beschränkung je nach den Umständen des Einzelfalls für zulässig. Es wies deshalb den Antrag des Vaters ab, ihm mehr Zugang zu seinem Kind zu ermöglichen (Aktenzeichen 1 BvR 3326/14, Pressemitteilung des Gerichts). +++
+++ Die Witwe eines lizenzierten Speerwurfkampfrichters erhält keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der 74-jährige Kampfrichter war bei einem Wettkampf in die Flugbahn eines Speers gelaufen und dabei tödlich verletzt worden. Es liege kein Arbeitsunfall vor, so das Gericht, weil der Verstorbene für seine Einsätze nur eine Aufwandsentschädigung erhielt (Aktenzeichen S 1 U 163/13). +++
+++ Mit meiner „Angst“ vor Blutwurst bin ich nicht alleine. Ein Kölner Anwalt macht vor Gericht unter anderem psychische Schäden wegen der angeblichen Delikatesse geltend. Er hatte in ein Stück Blutwurst gebissen und sich an einem Knochenstück die Zähne verletzt. Blutwurst bereitet dem Juristen nach eigenen Angaben nunmehr Angstzustände. Die Klage beläuft sich auf 3.500 Euro Schmerzensgeld. +++