Der Berliner Mietspiegel ist unwirksam. So lautet jedenfalls ein Urteil des Amtsgerichts Berlin. Die Richterin moniert, der Mietspiegel sei nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Weiterer Kritikpunkt: Tatsächlich gezahlte Mieten seien als „Wucher“ ausgeklammert worden. Das drücke das Mietniveau ohne sachlichen Grund.
Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Mietpreisbremse haben, die etwa in Berlin im Sommer in Kraft treten soll. Orientierungsmaßstab für die Mietobergrenzen sind nämlich die Mietspiegel.
Der Berliner Senat hält die Entscheidung für falsch und betont, den Bürgern einen „qualifizierten Mietspiegel“ zur Verfügung zu stellen.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich (Aktenzeichen 235 C 133/13).