Auch ein Vermieter kann sich auf den Ehrenschutz berufen. Selbst wenn die Heizung momentan nur lauwarmes Wasser liefert und sein Mieter deshalb im Dreieck springt. Diesen Ausnahmezustand nahm ein Mieter in München zum Anlass, seinen Vermieter einen „promovierten Arsch“ zu nennen. Die fristlose Kündigung folgte auf dem Fuße.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht München. Zwar seien bloße Unhöflichkeiten kein Kündigungsgrund, zumindest nicht, wenn es einen nachvollziehbaren Grund zum Ärgern gebe. Hier die mangelnde Heizleistung. Aber „promovierter Arsch“ sei eine so schwerwiegende Ehrverletzung, dass der Mieter gehen muss. Dabei berücksichtigte das Amtsgericht auch, dass die Parteien im selben Haus wohnen. Der Mieter hatte behauptet, der Vermieter sei selbst tätlich geworden. Das konnte er aber nicht beweisen (Aktenzeichen 474 C 18543/14).