Die russischen „Nachtwölfe“ dürfen zum Motorradkorso am 9. Mai nach Berlin reisen. Das Verwaltungsgericht Berlin hob heute in einem Eilverfahren Einreiseverbote gegen die Mitglieder des Motorradclubs auf.
Das Gericht verweist im Fall von zwei Nachtwölfen darauf, dass die russischen Staatsbürger gültige Visa für den EU-Raum haben. Eine Einreise könne ihnen nur verweigert werden, wenn sie die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen gefährden.
Die Bundespolizei hatte sich darauf berufen, Polen stehe der Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Sieges der Roten Armee über Deutschland kritisch gegenüber. Das sei zu vage, meint das Verwaltungsgericht.
Außerdem gebe es keine Pläne, den ordnungsgemäß angemeldeten Motorradkorso selbst zu verbieten. Daraus ergebe sich, dass der Korso das deutsch-polnische Verhältnis nicht belaste. Oder dass die Verantwortlichen bereit seien, diese Belastung hinzunehmen. Dann sei das Einreiseverbot für einzelne Teilnehmer auch nicht gerechtfertigt (Aktenzeichen VG 10 L 192.15 und VG 13 L 137.15).