Faktische Folter

Der Fall Thomas Middelhoff stößt eine Debatte an – über die Haftbedingungen in deutschen Gefängnissen. Konkret geht es um permanenten Schlafentzug, den Middelhoff nach eigenen Angaben in den ersten Monaten seiner Untersuchungshaft erdulden musste.

Knapp 30 Tage ist laut Berichten bei Middelhoff mindestens alle 15 Minuten das Licht angeschaltet, durch die Sichtklappe geschaut und gegebenenfalls seine Zelle betreten und er geweckt worden. Das Prozedere wird von der Haftanstalt wohl nicht in Abrede gestellt, sondern als Suizidprävention gerechtfertigt.

Bei Middelhoff könnte die „Vorsorge“ allerdings konkrete Schäden verursacht haben. Er soll nun an einer Immunschwäche erkrankt sein, wofür seine Anwälte die permanente Überwachung verantwortlich machen.

Eine Haftanstalt ist natürlich verpflichtet, dem Selbstmord eines Inhaftierten vorzubeugen. Das ist keine Frage. Selbst wenn man bei Middelhoff aber ein Suizidrisiko unterstellt (was für mich angesichts der relativ geringen Strafe von drei Jahren brutto und der damit einhergehenden Aussicht auf offenen Vollzug nach wie vor kaum nachvollziehbar ist), stellt sich aber die Frage, wie die Prävention abläuft.

Wie in vielen anderen Bereichen auch, steht die Zeit in deutschen Haftanstalten still. Infrarot- und Wärmebildkameras wären wohl eine naheliegende Möglichkeit, bei tatsächlich siuzidgefährdeten Gefangenen genau so gut und weniger entwürdigend Vorsorge zu leisten. Gibt es aber nicht. Und dann ist da natürlich der obligatorische Hinweis nicht fern: Haben wir schon immer so gemacht.

Nicht ganz zu Unrecht sieht sich die Justiz jetzt mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wende – nicht nur bei Middelhoff – Methoden an, die sich nur durch den fehlenden Vorsatz zur Quälerei von Folter unterscheiden. Mit welchen Motiven jemand gequält wird, ist zumindest dem Betroffenen, um dessen Menschenrechte es geht, aber regelmäßig ziemlich egal.

Rot ist auch mal grün

Wer bei Rot eine Ampel überfährt um einem Sondereinsatzfahrzeug mit Blaulicht Platz zu machen, geht gewöhnlich straffrei aus, selbst wenn er dabei geblitzt wird. Es darf allerdings weder links noch rechts Platz zum Ausweichen gewesen sein sein. Darauf weist der ACE Auto Club Europa hin.

Sofern möglich, sollte man sich die Kontaktdaten eines anderen Autofahrers als Zeugen notieren. Oder zumindest das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs aufschreiben. Wer nicht nachweisen kann, dass er einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht hat, dem drohen bei einer Rotphase von mehr als einer Sekunde 200,00 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Zweiter Wohnsitz ist Privatsache

Wer berufsbedingt einen doppelten Haushalt führen muss, hat erhöhte Ausgaben. Aber oft auch die Möglichkeit, die Mehrkosten steuerlich abzusetzen. Das Finanzgericht Hamburg erklärt in einem Urteil, dass es eine Mindestentfernung für den zweiten Wohnsitz gibt.

Geklagt hatte eine Frau, die nach eigenen Angaben bei ihrem Lebensgefährten außerhalb Hamburgs wohnt. Da sie 36 Kilometer bis zu ihrem Arbeitsplatz in der City pendeln muss, behielt sie ihre Stadtwohnung und wollte die gesamten Mehrkosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt wollte nur übliche Fahrtkosten übernehmen, die weit niedriger liegen.

Die Fahrtzeit für die Frau schätzt das Finanzgericht auf maximal eine Stunde. Solche Zeiten seien gerade in Ballungsräumen nicht nur zumutbar, sondern fast schon üblich. Ein knappe Stunde Pendelzeit sei für einen doppelten Wohnsitz jedenfalls zu wenig. Es komme auch nicht darauf an, ob der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde liege als der Arbeitsplatz. Zumindest in Ballungsräumen („Speckgürtel“) komme es nicht auf politische Gemeindegrenzen an (Aktenzeichen 2 K 113/14).

Wer zahlt für Referendare?

In ihrer Ausbildung lernen Rechtsreferendare auch außerhalb von Behörden, etwa bei Anwälten oder in der sogenannten Wahlstation. Wer trägt für diese Zeit die Sozialabgaben?

Das Bundessozialgericht sieht in einem aktuellen Urteil die Länder in der Pflicht. Das kann für derzeitige Referendare Nachzahlungen bedeuten, für künftige aber auch eine Verschlechterung. Näheres weiß die Legal Tribune Online.