Immer mehr Smartphone-Nutzer sind voller Sendeeifer. Mit YouNow oder der Twitter-Software Periscope verwandelt man das eigene Leben ganz leicht in einen Livestream. Sozusagen ein Youtube 2.0, das nicht aus der Konserve kommt.
Aber auch beim Streamen ins Netz gelten Spielregeln. Das Urheberrecht zum Beispiel. Oder der Schutz der Privatsphäre. In meiner aktuellen Kolumne für die ARAG beleuchte ich die wichtigsten juristischen Aspekte dieses neuen Zeitvertreibs.