Dürfen Dashcam-Aufnahmen in Strafprozessen verwendet werden? Das Amtsgericht Nienburg hatte diese Frage zu entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, Bilder von Dashcams als Beweismittel zu verwerten. Bislang gibt es nur Urteile zu Dashcams von Verwaltungs- und Zivilgerichten.
In dem Fall ging es um eine mögliche Nötigung im Straßenverkehr, die das mutmaßliche Opfer mit der Dashcam dokumentiert hatte. Das Amtsgericht Nienburg hat keine Probleme damit, die Aufnahmen im Prozess zu verwenden. Umfangreich begründet das Urteil, warum die Bilder mit dem geltendem Datenschutzrecht vereinbar sind.
Bedenken hätte das Gericht nur für den Fall, dass Autofahrer gezielte Verkehrsüberwachung betreiben, etwa um massenhaft vermeintliche Verkehrssünder anzuzeigen. Hier ging es aber wohl nicht um einen derartigen „Hilfssheriff“. Vielmehr hatte der Kamerabesitzer die Dashcam nach eigenen Angaben erst aktiviert, nachdem er bedrängt worden war.