Bei angeblichen Tempoverstößen lohnt es sich durchaus, das Augenmerk mal auf eine Frage zu richten, die sich nicht unbedingt in den Vordergrund drängt: Wer hat eigentlich die Messdaten ausgewertet?
Es kommt anscheinend immer öfter vor, dass die Polizei sich diese Arbeit nicht mehr macht. Sondern die Auswertung gleich als Dienstleistung einkauft, in der Regel wohl vom Hersteller der Blitzer. Allerdings ist die Auswertung von Ermittlungsergebnissen eine hoheitliche Aufgabe. Sie kann, ebenso wie die Messung selbst, nicht einfach so auf Private übertragen werden.
Im Zweifel kann diese Praxis dazu führen, dass die Messergebnisse unverwertbar sind. Ein Freispruch ist dann schon mal die Folge, wie zum Beispiel in aktuellen Urteilen des Amtsgerichts Kassel und des Amtsgerichts Parchim. Über das Urteil aus Parchim berichtet auch die Ostsee-Zeitung.