Ein wichtiges Urteil für Online-Kunden, die auf den Feedbackseiten von Ebay, Amazon & Co. Nutzerbewertungen hinterlassen: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass kritische Kundenbewertungen nicht ganz so einfach zu einer Haftung des Kunden führen. Die Richter wiesen eine 70.000-Euro-Klage eines Fliegengitterverkäufers ab, der wegen einer Nutzerbewertung angeblich enorme Geschäftsausfälle hatte.
Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen. Diese dürften sich spätestens jetzt beruhigen. Nach Auffassung der Richter darf der Kunde auch Werturteile fällen. Eine Meinung könne keine Grundlage für Schadensersatzansprüche sein. Das ist so zu verstehen, dass jedenfalls inhaltlich noch vertretbare oder zumindest nachvollziehbare Bewertungen risikolos sind. Im Zweifel, so das Gericht, sei eher von einer Meinungsäußerung und nicht von einer – strenger überprüfbaren – Tatsachenbehauptung auszugehen.
Peinlich für den Verkäufer war in dem Fall, dass sich die vom Kunden kritisierte Bedienungsanleitung tatsächlich als falsch herausstellte. Die Maße stimmten nach gründlicher Überprüfung durch das Gericht definitiv nicht, so dass ein streng nach Anleitung gebautes Fliegengitter zu klein ausfallen musste (Aktenzeichen 27 U 3365/14).