Der Weiterverkauf von E-Books kann weiter per Allgemeiner Geschäftsbedingung verboten werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte jetzt ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 10 U 5/11).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt seit geraumer Zeit gegen Regelungen im Kleingedruckten, mit denen fast alle Buchverlage den Weiterverkauf von E-Books untersagen. Bislang allerdings erfolglos. Wie die Hamburger Gerichte hatten auch schon das Oberlandesgericht Hamm und das Oberlandesgericht Stuttgart zu Gunsten der Verlage entschieden.
Die Verbraucherschützer wollen allerdings noch nicht aufgeben. Nach ihrer Meinung ist es unangemessen, digitale und gedruckte Bücher ungleich zu behandeln. Vor allem auch, weil E-Books kaum billiger seien als gedruckte Werke.
Schwierig könnte es für die Verlage noch auf europäischer Ebene werden. Der Börsenverein des Buchhandels, der für die Branche spricht, berichtet selbst über eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, bei der es ebenfalls um den Weiterverkauf von E-Books geht. Hier ist allerdings noch nicht klar, wann es eine Entscheidung gibt.