Immer wieder drohen Firmen angeblich säumigen Zahlern mit Schufa-Einträgen. Dabei sind solche Einträge vor einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit meist gar nicht zulässig. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Betroffenen überdies den Rücken.
Die Seite Datenschutzbeauftragter.info erklärt Einzelheiten und sagt, wie sich Betroffene wehren können. Notfalls sogar mit Strafanzeigen. Zum Beitrag.