Die deutschen Behörden dürfen auch eine tschechische Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein Autofahrer in Deutschland erneut auffällig wird. Ein Deutscher hatte nach mehreren Alkoholfahrten in Tschechien den Führerschein „neu“ gemacht.
Dann fiel er in Deutschland mit ca. 0,8 Promille auf und wurde von der deutschen Behörde zu einer MPU („Idiotentest“) verdonnert. Bei konkreten Verkehrsverstößen dürfen auch die deutschen Ämter die Fahreignung eigenständig überprüfen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 1 K 702/14.NW).