Kann man umsonst reisen und am Ende sogar noch Geld herauskriegen? Diese interessante Frage musste der Bundesgerichtshof jetzt beantworten.
Die Eltern eines zweijährigen Kindes verlangten für die Kleine 250 Euro Entschädigung, weil der Flug sechs Stunden und 20 Minuten verspätet war. Allerdings hatten die Eltern für ihre Tochter gar nichts gezahlt, weil die Fluggesellschaft eine Kinderermäßigung von 100 % einräumte.
Wie schon die Vorinstanzen kommt der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass dem Kind keine Entschädigung zusteht. Das ergibt sich eigentlich schon aus der Fluggastrechteverordnung. Nach § 3 gilt die Verordnung nicht „für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.“
Aus der Einschränkung im letzten Satzteil wollten die Eltern des Kindes herleiten, dass die Ausnahme nur für einen Sonderfall gilt, der hier nicht vorliegt. Das ist zwar originell, blieb aber ohne Erfolg (Aktenzeichen X ZR 35/14).