+++ Ein Gymnasiast, der zufällig das Passwort eines Klassenkameraden im Computerraum fand, ist zu Recht für vier Tage von der Schule verwiesen worden. Der Schüler hatte das Passwort an andere Schüler weitergegeben, die dann über den Zugang unter anderem Pornos schauten. Das war dem Gymnasiasten bekannt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht darin eine schwere Verfehlung des Schülers, die ein viertägiges Schulverbot rechtfertigt (Aktenzeichen 12 K 1320/15). +++
+++ Wie viel Schinken ist „1 Schinken“? Das möchte ein Tomobolagewinner vom Amtsgericht Gifhorn wissen. Der Mann hatte bei einer Verlosung der Landjugend auf einem Erntedankfest in Isenbüttel „1 Schinken“ gewonnen. Er kriegte statt einer ganzen Keule aber nur „einige hundert Gramm“ und zog deshalb vor Gericht. Das Amtsgericht wird sich womöglich gar nicht mit der Fleischmenge beschäftigen. Es könne sein, dass Tombolagewinne in nicht-staatlichen Lotterien nicht einklagbar sind, heißt es in einem Hinweis des Gerichts. +++
+++ Oft schließen Arbeitnehmer übereilt einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber mit fristloser Kündigung droht. Praktischerweise ist in dem meist vorformulierten Aufhebungsvertrag dann ein Klageverzicht enthalten. Dieser Verzicht ist aber nur wirksam, wenn die Kündigungsdrohung selbst wirksam war, weil an den Vorwürfen was dran ist. Ist das nicht der Fall, so das Bundesarbeitsgericht, kann der Arbeitnehmer trotz der Klausel den Aufhebungsvertrag anfechten (Aktenzeichen 6 AZR 82/14). +++
+++ Wenn im neuen Auto ein mitbestellter Aschenbecher fehlt, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. So hat es das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Es ging um einen Lexus für 135.000 Euro. +++