Die Polizei nimmt heute bei fast jeder Hausdurchsuchung Computer, Datenträger und Handys mit. So schnell die Sachen eingepackt werden, so lange dauert mitunter die Auswertung. Die personelle Austattung der Fachdienststellen hinkt jedenfalls weit hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück. So muss man dann mitunter schon mal ein, zwei Jahre warten, bis die Datenträger ausgewertet sind.
Aber gut, als Beschuldigter sollte man normalerweise gar keine Eile haben. Was auch immer am Ende rauskommt, die Zeit ist im Strafverfahren ein wichtiger Faktor. Zu Gunsten des Betroffenen. In Ausnahmefällen kann es aber schon mal sinnvoll sein auf den Tisch zu hauen. Das habe ich neulich für einen Mandanten gemacht, dessen Computer vor zwei Jahren beschlagnahmt wurden.
Seit der Hausdurchsuchung hat sich kaum was getan. Die Hardware ging an ein großes Sachverständigenbüro in München. Von dort kamen dann nur noch Hochwassermeldungen. Man sei überlastet, neues Personal komme bald, es dauere wegen super eilbedürftiger Aufträge in Haftsachen noch. Und so weiter. Und so fort.
Ich habe pünktlich zum Zweijährigen jetzt doch Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Und zwar unter anderem mit dem Argument, dass die Auswertung von Beweismitteln ja eigentlich erst mal eine eigene Aufgabe der Polizei ist. Zwar dürfen Sachverständige beauftragt werden, aber dann sollte es hierfür einen guten Grund geben. Der Fall bot technisch absolut keine Besonderheiten, so dass an sich auch die Polizei die Aufgabe bewältigen konnte.
Für einen externen Sachverständigen sprach dann eigentlich nur der schon erwähnte Umstand, dass die Polizei überlastet ist. Hier war es aber nun merkwürdigerweise so, dass die Polizei in der betreffenden Region mittlerweile wesentlich schneller arbeitet als die auswärtigen Sachverständigen. Das weiß ich aus anderen Fällen.
Ich hätte das Ganze gerne mal gerichtlich geklärt. Insbesondere auch die Frage, wieso dieses Münchner Büro immer so prächtig beschäftigt zu sein scheint, während andere Sachverständige nur ab und an mal einen Auftrag erhalten. Dazu wird es nun aber nicht kommen. Der Vorwurf gegen meinen Mandanten wurde nach Eingang meines Antrags kurzerhand zu einer Bagatelle runterdefiniert. Seine Hardware kriegt er unausgewertet zurück. Das Verfahren wurde eingestellt.
Das ist natürlich auch ein Ergebnis…