Vor einigen Tagen hatte ich den Mitarbeiter eines Gerichts am Telefon. Er teilte mir unwirsch mit, mit einem von mir gestellten Antrag könne er nichts anfangen. Wenn ich Akteneinsicht wolle, solle ich es doch einfach schreiben. Dann werde er mir als Verteidiger die Gerichtsakte zuschicken, natürlich gegen die übliche Auslagenpauschale von 12 Euro.
Ich sagte ihm, mein Antrag ist genau so gemeint, wie er formuliert ist. Dass ich nämlich lediglich um Übersendung einer Kopie des Hauptverhandlungsprotokolls eines soeben beendeten Strafprozesses bitte. Und nicht um komplette Akteneinsicht.
Das kann man problemlos machen, und dann ist die Übersendung auch kostenlos. So steht es nämlich in Ziff. 9000 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz. Danach hat jeder Beteiligte eines Verfahrens kostenlosen Anspruch auf diverse Unterlagen. Das Urteil zum Beispiel. Oder eben auch auf eine kostenlose Kopie „jeder Niederschrift über eine Sitzung“.
Der Herr vom Gericht klang reichlich skeptisch. Aber dann hat er wohl doch jemanden gefragt, der sich damit auskennt. Oder einfach mal ins Gesetz geguckt. Das Protokoll kam heute in einem Briefumschlag. Das ist weiß Gott angenehmer, als wenn wieder die gesamte Akte, die immerhin fünf Aktenordner umfasst, von uns aus als Paket auf die Rückreise gehen muss.