In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine „Gastro-Ampel“ geben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stoppte die Pläne der Landesregierung, Daten von Lebensmittelkontrollen online zu stellen – und zwar in Form von pauschalen Bewertungen nach dem Ampelsystem.
Gegen das Projekt hatten vier Duisburger Gastronomen geklagt. Sie empfinden die geplante Ampel als eine Art Pranger. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte davor gewarnt, dass die Daten von Restaurantkontrollen relativ alt und Mängel bereits abgestellt sein können.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht keine Rechtsgrundlage für die Gastro-Ampel in der geplanten Form. Die Vorschriften sähen nur konkrete Warnungen vor. Bei der Ampel wüssten die Gäste aber gar nicht, warum das betreffende Lokal eine mittelmäßige oder gar schlechte Bewertung erhalten hat (Aktenzeichen 26 K 4876/13, 26 K 5494/13, 26 K 5722/13, 26 K 8686/13).