Die Kölner Polizei geht ganz praktisch gegen Gaffer vor. Polizisten notierten nach einem schweren Verkehrsunfall auf der A 57 die Kennzeichen von Gaffern, die über die gegenüberliegende Spur geschlichen sein sollen. Dabei soll es sogar zu einem Stau gekommen sein.
Allerdings gibt es in der Straßenverkehrsordnung keinen besonderen Gafferparagrafen. Dennoch sieht die Polizei Handlungsmöglichkeiten, heißt es in diesem Bericht. Man könnte tatsäclich an Straßenverkehrsgefährdung denken, wenn jemand abrupt bremst. Auch Fahrzeuginsassen, die ihr Handy zückten und die Szene filmten, geraten möglicherweise ins Visier.
Allerdings wird es natürlich interessant, ob und wie die Polizei einem einzelnen Autofahrer Fehlverhalten nachweisen will. Wenn es nämlich schon einen Rückstau gab, wären die Autos ja aus gutem Grund langsamer gefahren. Und selbst wenn der Verkehr noch eingermaßen zügig lief, handelt es sich um eine Gefahrenstelle. Dass sich Blaulicht und Sirenen nur auf den anderen Fahrstreifen beziehen, sieht man mitunter ja wirklich oft erst spät.
Ein Bußgeld ist aber natürlich unvermeidlich, wenn Autofahrer mit ihren Handys filmen. Denn das Handyverbot gilt auch, wenn das Handy als Kamera dient. Ganz anders sieht es aber aus, wenn Beifahrer ihr Handy hochhalten, während das Auto die Unfallstelle passiert. Das ist nicht verboten, jedenfalls so lange die Clips nicht auf Youtube landen.
Ganz abgesehen davon ist es ja auch nie ganz einfach, den wirklichen Fahrer zu überführen, wenn die Autos gar nicht angehalten werden. Eine eigene Videoaufnahme des Geschehens scheint die Polizei ja nicht gefertigt zu haben. Noch nicht…
Letztlich wird es interessant, ob solche Knöllchen tatsächlich vor Gericht Bestand haben. Gaffen ist sicher nicht in Ordnung, aber es ist und bleibt Aufgabe der Polizei, den Vorwurf auch im Einzelfall zu erhärten. Einfach wird das nicht. Aber vielleicht ging es ja auch nur um Abschreckung…