Muslimische Lehrerinnen, die mit Kopftuch an öffentlichen Schulen unterrichten, waren über viele Jahre ein kontroverses Thema. Die meisten Bundesländer haben das Kopftuch im Unterricht mittlerweile generell untersagt. Zu Unrecht, entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist grundgesetzwidrig, weil es die Religionsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.
Laut der Entscheidung muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine religiöse Kopfbedeckung tatsächlich geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass das äußere Erscheinungsbild einer einzelnen Lehrerin nicht mit dem Erscheinungsbild der Schule insgesamt gleichzusetzen sei. Bei einer zurückhaltenden Auslegung seien die Vorschriften noch verfassungsgemäß. Konkret ging es um das Kopftuchverbot im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10).