In Sonnenstudios muss mindestens immer eine Fachkraft anwesend sein. Reine Selbstbedienungs-Solarien sind unzulässig, heißt es in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Der Betreiber eines Sonnenstudios in Landsberg am Lech wehrte sich gegen ein Betriebsverbot. Er hatte Kunden auf die Sonnenbank gelassen, ohne dass ein qualifizierter Mitarbeiter anwesend war. Die Vorschriften der UV-Schutz-Verordnung sind nach Auffassung des Gerichts wirksam. Es sei sinnvoll, wenn fachkundige Personen als Berater und Aufsicht anwesend sind, um unnötige Selbstgefährdung der Kunden zu vermeiden (Aktenzeichen 22 BV 13.2531).