Einem Kanadier droht Haft, weil er den Grenzbeamten bei der Rückreise in sein Heimatland das Passwort für seinen Blackberry nicht sagen wollte. Einzelheiten in diesem Bericht auf Mobile Geeks.
Solche Geschichten sind für mich immer gerne Anlass, daran zu erinnern: Derartige Diskussionen braucht man bei uns weder mit Grenzbeamten noch mit Polizisten zu führen. Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage, die jemanden dazu zwingt, auf Verlangen der Behörden aktiv Passwörter preiszugeben.
Nichtstun ist also immer noch eine völlig legale Option. Das gilt zum Beispiel auch für die Verweigerung eines Atemalkohol- oder Drogentests.
Nur gegen eine Beschlagnahme der Hardware kann man sich im Zweifel vor Ort nicht wehren. Aber auch hierfür bedarf es natürlich einer gesetzlichen Grundlage. Ob diese eingreift, lässt sich später (meist) gerichtlich überprüfen.