Bald-Ex-Abmahnanwälte

Am Filesharing-Geschäft haben sich etliche Anwälte die Finger verbrannt. Mittlerweile dürften nur noch wenige Anwaltsbüros in dem Marktsegment auf lukrative Fallzahlen kommen. Doch der (Rück-)Schritt von der Abmahnkanzlei zur Anwaltskanzlei scheint mitunter nicht einfach zu sein. Google vergisst bekanntlich nur sehr eingeschränkt.

Wie hier nachzulesen ist, möchte nun eine – zumindest einstmals – emsige Abmahnkanzlei mit ihrer Vergangenheit brechen. Früher waren die Anwälte eine feste Größe im Filesharing-Zirkus. Sie haben auch engagiert für Pornoproduzenten abgemahnt, worüber natürlich auch berichtet wurde.

Deswegen müssen potenzielle Mandanten beim Anwerfen der Suchmaschinen jetzt wohl zu oft was von Ficken und Blasen lesen, und zwar dort, wo sie sich eigentlich Infos über die juristischen Vorzüge der betreffenden Anwälte erhoffen.

Wie es sich für eine Abmahnkanzlei gehört, greift man auf das bewährte Instrumentarium zurück. Und mahnt erst mal ab. Derzeit geht es wohl um Google-Werbung anderer Anwälte, die den Namen der betreffenden Bald-Ex-Abmahnkanzlei im Zusammenhang mit Abmahnungen erwähnen. Es, so wird argumentiert, schrecke potenzielle Mandanten ganz doll ab, wenn sie auf eine Homepage gelangen, auf der „im großen Stil über Abmahnung von X und Y im Bereich des Filesharings“ berichtet wird.

Die abgemahnten Anwälte wollen nicht nachgeben. Das wird lustig.