Bei Flugreisen müssen Anbieter stets von Anfang an den Endpreis angeben. Nur „vermeidbare“ Zuschläge dürfen in späteren Buchungsschritten auftauchen. Das Oberlandesgericht Dresden musste nun klären, für welche Zahlungsarten der Endpreis zu gelten hat.
Das Portal fluege.de hatte einen Endpreis angegeben, der allerdings nur bei Zahlung mit einer Mastercard Gold oder einer Kreditkarte Visa Electron zu erreichen war. Bei der Zahlung mit anderen Kreditkarten oder etwa Lastschrift fielen Gebühren von über 30 Euro an, die anfangs nicht genannt wurden.
Nach Auffassung der Richter muss sich der Endpreis auf eine gängige Zahlungsart beziehen. Das sei bei einer Mastercard Gold oder der Visa Electron nicht der Fall. Erstere müsse gegebenenfalls erst über fluege.de beantrag werden. Die Prepaid-Karte Visa Electron müssten Kunden erst umständlich aufladen.
Es handele sich somit nicht um gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeiten (Aktenzeichen 14 U 1489/14).