Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit einer Hausdurchsuchung bei einem schwerkranken Menschen beschäftigen. Der Betroffene hat zwar Anspruch auf Cannabis auf Rezept, um seine Schmerzen zu lindern. Da er sich den fertigen Stoff nicht leisten kann, baute er seinen Eigenbedarf selbst an – und machte eine Selbstanzeige.
Die Strafverfolger in Darmstadt durchsuchten bei dem Mann. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht feststellte. Das Gericht kritisiert, wie so häufig, dass sich die verantwortlichen Richter nicht einmal ansatzweise mit den Besonderheiten des Falles beschäftigten. Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit fehlten in dem Beschluss vollständig.
Der Beschluss zeigt einmal mehr, dass nicht jeder Anfangsverdacht eine Durchsuchung rechtfertigt. Wie wenig Mühe sich die verantwortlichen Richter insgesamt in der Sache machten, stößt beim Bundesverfassungsgericht auf deutliche Kritik. Der Beschluss ist hier nachzulesen.