Spiegel Online hat von einem Gesetzentwurf erfahren, der ein längst überfälliges Problem lösen soll: die Störerhaftung beim Betrieb eines öffentlichen WLAN. Doch von freiem WLAN wäre man mit der Neuregelung womöglich noch weiter entfernt als heute.
Tatsächlich liest sich der Entwurf, soweit er in dem Bericht zitiert wird, eher so, als würden juristische Hürden durch bürokratische ersetzt. So sollen sich WLAN-Nutzer bei dem Anbieter registrieren müssen, um Netzzugang zu erhalten. Außerdem müssen sie mit einem Häkchen versichern, keinen Quatsch zu machen. Der WLAN-Betreiber selbst soll zu „zumutbaren Maßnahmen“ verpflichtet sein, um Missbrauch, also vor allem Filesharing, zu unterbinden.
Natürlich ist Registrierung nicht gleich Registrierung. Die spannende Frage könnte also sein, in welchem Umfang WLAN-Anbieter Klarnamen und Adressen ihrer Kunden abfragen und möglicherweise Belege, vielleicht gar eine Unterschrift verlangen müssen. Immerhin dürfte es ja ansonsten ein Leichtes sein, sich etwa in einem Café als Sigmar Gabriel oder Alexander Dobrindt Zugang zum WLAN zu „verschaffen“.
Noch unerfreulicher könnte die Lösung für privates WLAN ausfallen. Laut dem Bericht sollen private WLAN-Betreiber im Zweifel die Namen aller Nutzer vorlegen müssen. Gerade dieser Gedanke könnte auch der Feder eines Lobbyisten der Contentindustrie entsprungen sein. Hierdurch würde die Störerhaftung im privaten Bereich nämlich faktisch sogar drastisch verschärft. Nicht nur die Idee des „Freifunks“ dürfte dabei auf der Strecke bleiben.