Ist ein iPod ein Mobiltelefon? Diese Frage kann eine Rolle spielen, wenn mit dem iPod während der Fahrt hantiert wird. Das Amtsgericht Waldbröl hat auf diese Frage eine klare Antwort.
Nein.
Aus der Begründung des Gerichts:
Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert. Unter Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Damit fallen Geräte wie das iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons
Die Bußgeldvorschrift für die unbefugte Benutzung eines Handys am Steuer will das Gericht auch nicht entsprechend anwenden. Dies verstoße gegen das verfassungsrechtliche Analogieverbot.
Polizeibeamte müssen also scharfe Augen haben und Apple-Produkte auseinanderhalten können. Jedenfalls in den gar nicht so seltenen Fällen, in denen Betroffene nicht an Ort und Stelle angehalten werden (Aktenzeichen 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14).