Für Schlagzeilen sorgt der Fall eines bayerischen Notarztes, der nach einer Blaulichtfahrt seinen Führerschein verlieren und 4.500 Euro Geldstrafe zahlen soll – obwohl niemand zu Schaden gekommen ist. Der Arzt war in seinem Einsatzwagen auf dem Weg zu einem Kind, das eine lebensbedrohliche Atemwegsverlegung hatte.
Der Notarzt mit 20 Dienstjahren soll beim Überholen eines Autos einen entgegenkommenden Wagen ins Bankett gedrängt haben. Er selbst, berichtet die Süddeutsche Zeitung, kann sich an eine solche Situation nicht erinnern. Er betont, schon rund 5.000 Einsätze unfallfrei gefahren zu sein.
Nach § 35 Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge des Rettungsdienstes zum Beispiel schneller fahren als erlaubt, verbotswidrig überholen, die Gegenfahrbahn nutzen sowie rote Ampeln und Stoppschilder ignorieren, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden“. Rambomethoden sind dabei allerdings verboten. Denn die Vorschrift besagt auch, dass Sonderrechte nur „unter gebührender gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden“ dürfen.
Ohne Einzelheiten zu kennen, lässt sich der Fall nur schwer juristisch beurteilen. Allerdings mutet die Rechtsfolge schon ziemlich martialisch an. Der Notarzt hat nach eigenen Angaben nicht mal einen Punkt in Flensburg, und es soll bei dem Vorfall keine Personen- oder Sachschäden gegeben haben. Überdies stellt sich natürlich die Frage, ob der betreffende Autofahrer sich selbst korrekt verhalten hat. Auch ihn treffen nämlich Pflichten, wenn er einem Einsatzfahrzeug begegnet: Er muss dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn verschaffen.
Dass es ein „echter“ Notfall war, daran besteht wohl kein Zweifel. Die Mutter des geretteten Kindes ist dem Mediziner nach Presseberichten sehr dankbar.