Gerade die Abmahner von Pornofilmen machen es sich oft leicht, wenn sie in Filesharing-Prozessen belegen wollen, dass sie tatsächlich die Filmrechte haben. Das Amtsgericht Bremen hat vor kurzem in einem Urteil klargestellt, dass die bloße Behauptung, es habe schon alles seine Richtigkeit, jedenfalls nicht reicht. Ebenso wenig der Verweis auf das sogenannte GüFa-Siegel. Einzelheiten habe ich bereits hier berichtet.
Das Landgericht Bremen teilt nun ebenfalls diesen Standpunkt. Es will deshalb die Berufung zurückweisen, welche der Filmproduzent gegen das Urteil eingelegt hat. Einzelheiten berichtet die IT-Kanzlei Lutz, die auch aus dem Beschluss zitiert.