Beobachtungsdruck

Der Vermieter eines Wohnhauses wollte Straftäter abschrecken. Deshalb montierte er Kameraattrappen im Eingangsbereich und im Treppenhaus. Ob das zulässig war, musste jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main entscheiden (Aktenzeichen 33 C 3407/14).

Ein Mieter klagte nämlich gegen die Attrappen, weil er sich beobachtet und eingeschüchtert fühlte. Das Gericht gab dem Mann Recht: Schon die Androhung einer ständigen Überwachung schränke die Handlungsfreiheit des Mieters und seiner Besucher ein. Darin liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Aber es gibt auch andere Meinungen. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg verneinte letztes Jahr eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Vermieter den Bewohnern mitgeteilt hat, dass die Kameras nur Attrappen sind (Aktenzeichen 103 C 160/14).