Sind Unternehmensjuristen „echte“ Anwälte? Diese Frage stellt sich seit einem Jahr mit großer Dringlichkeit. Denn das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil festgestellt, dass Unternehmensjuristen mit Anwaltszulassung in der Regel ganz normale Angestellte sind. Sie müssen deshalb eigentlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und nicht, wie bisher üblich, in die Versorgungswerke.
Die Legal Tribune Online berichtet über den aktuellen Stand der Diskussion, mit der eine vernünftige Lösung erreicht werden soll. Immerhin sind Syndikus-Anwälte mit 60 bis 70 % mittlerweile die größte Gruppe innerhalb der Anwaltschaft.
Der Artikel zeigt auch, dass es längst um weit mehr geht also die Regelung der Rentenfrage. Zitat:
Es geht den den deutschen Unternehmensjuristen auch um die Chancengleichheit gegenüber ihren ausländischen Kollegen, die weitgehende Anwaltsprivilegien genießen. Und damit am Ende um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Industrie, deren Rechtsberatung Ländergrenzen längst überschritten hat.