Dem als „Knöllchen-Horst“ bekanntgewordenen Vollzeitdenunzianten aus dem Harz darf unterstellt werden, er geile sich an seinen massenhaften Anzeigen auf. Wir dürfen das vielleicht nicht behaupten – aber zumindest die Ex-Pornodarstellerin Dolly Buster.
Aus dem Mund einer Erotikqueen sei die Verwendung des Begriffs „geil“ jedenfalls keine Beleidigung, urteilte heute das Amtsgericht Osterode. Es handele sich um einen Sprachgebrauch, der für eine Pornodarstellerin üblich sei.
Außerdem habe das Wort geil in den letzten Jahrzehnten eine Bedeutungsveränderung durchgemacht. Es spreche deshalb viel dafür, dass alleine die Verwendung des Begriffs nicht automatisch eine Beleidigung darstellen kann. So wies der Richter darauf hin, wer heute geil sei, gelte ja sogar als kluger Käufer.
Knöllchen-Horst hatte von Dolly Buster 1.500 Euro Schmerzensgeld verlangt. Der Richter hielt das auch für unnötig, weil bereits der Fernsehsender RTL, der das Interview mit Buster ausstrahlte, 400 Euro Entschädigung an Knöllchen-Horst gezahlt hat.
Der emsige Rentner geht übrigens selbst mit der Zeit. Mittlerweile soll er sogar eine Dashcam im Auto haben, mit der er Verkehrsverstöße dokumentiert. Sein Lebenswerk soll mittlerweile 40.000 Anzeigen übersteigen.