Heute gibt es mal echten Katzencontent im Blog. Das Amtsgericht Frankfurt hat zu Gunsten der possierlichen Tiere entschieden, dass sie in Mehrfamilienhäusern nicht an die Leine genommen werden müssen. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung ist unzulässig.
Eine Katzenhalterin hatte gegen die neugefasste Hausordnung geklagt. Die Hausordnung verpflichtete sie, ihre Katze im Treppenhaus und auf den Freiflächen an der Leine zu führen. Nach Auffassung des Amtsgerichts reicht es dagegen völlig aus, wenn die Hausordnung anordnet, dass der Katzenhalter eventuelle Verschmutzungen beseitigt. Außerdem, so der Richter, könnten ja ohnehin auch nicht angeleinte Katzen aus der Nachbarschaft unliebsame Spuren hinterlassen (Aktenzeichen 3 C 2891/14).